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   AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21   

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https://dejure.org/2023,13724
AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21 (https://dejure.org/2023,13724)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17.06.2023 - 980b C 30/21 (https://dejure.org/2023,13724)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17. Juni 2023 - 980b C 30/21 (https://dejure.org/2023,13724)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klagebegründungsfrist des § 45 WEG bleibt auch nach der Gesetzesreform materiell-rechtliche Ausschlussfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt und geklärt, dass es sich sowohl bei der Klagefrist als auch bei der Klagebegründungsfrist um nicht verlängerbare Fristen handelt (vgl. BGH, NJW 2009, 3655, 3656, Rn. 8 f. = ZMR 2010, 126).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21
    Der Eingang des angeforderten Kostenvorschusses am 29.12.2021 erfolgte - auch unter Berücksichtigung der dazwischenliegenden Weihnachtsfeiertage - innerhalb einer angemessenen, von der Rechtsprechung tolerierten Frist von etwa zwei Wochen (s. BGH, NJW-RR 2018, 970, 973, Rn. 36).
  • AG Hamburg-St. Georg, 09.07.2021 - 980b C 36/20

    Muss ein Eigentümer das Betreten seines Sondereigentums gestatten?

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21
    Die Frage der ordnungsgemäßen Erfassung der Heizungsverbräuche in den Wohnungen der Beklagten war bereits Gegenstand zivilgerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Parteien (vgl. Beschluss v. 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG, ZMR 2021, 848; Urteil v. 24.09.2021 - 980b C 37/20 WEG) und eines gegen die Klägerin geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.
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